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Steuerrechtliche Behandlung von Tagesgeldern ab 1. 1. 2008
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom , G 147/05 ua, V 111/05 ua, den vierten Satz des § 26 Z 4 EStG („Enthält eine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs 5 Z 1 bis 6 EStG eine besondere Regelung des Begriffes Dienstreise, ist diese Regelung anzuwenden.“) mit Wirkung zum als verfassungswidrig aufgehoben. Die dadurch notwendige Neuregelung der für Reisekostenersätze maßgeblichen Bestimmungen erfolgte mit der Reisekosten-Novelle 2007, die am in BGBl I 2007/45 verlautbart wurde und am in Kraft tritt. In diesem Artikel wird Ihnen (aufbauend auf dem Artikel „Reisekosten NEU – Bekanntes in neuem Gewand“, PV-Info 6/2007, Seiten 6 ff ) die neue steuerrechtliche „Konstruktion“ näher gebracht.
Die nunmehr vorliegende Neuregelung soll eine verfassungskonforme Regelung ua für Tagesgelder in Zusammenhang mit Dienstreisen herstellen und baut auf folgender Systematik auf:
Neue Systematik
Vorrangig sind Tagesgelder für In- und Auslandsdienstreisen gemäß § 26 Z 4 EStG nicht steuerbar zu behandeln:
Bei Dienstreisen zu Einsatzorten im Nahbereich (1.Tatbestand)
für die ersten 5 bzw 15 Tage1) pro politische Geme...