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SV-Freiheit der Reisekosten bei freien Dienstnehmern gesetzlich fixiert
Es war eine schwere Geburt, nun aber wurde die lang erwartete Gesetzesänderung endlich kundgemacht: An freie Dienstnehmer gewährte Reisekostenersätze dürfen wieder SV-frei abgerechnet werden, und zwar rückwirkend per .
SozialversicherungsÄnderungsgesetz 2006
Nach langem Hin und Her wurde kürzlich das bereits lang erwartete Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006, in dem neben der Schwerarbeitspensionsregelung auch die rückwirkende Wiederherstellung der SV-Freiheit von Reisekostenersätzen für freie Dienstnehmer per enthalten ist, im Bundesgesetzblatt kundgemacht. 1 )
1) BGBl I 2006/130, ausgegeben am 28. 7. 2006.
VwGH-Judikat ist Schnee von gestern
Damit wurde nun klargestellt, dass in der Sozialversicherung
die Reisekostenersätze freier Dienstnehmer
unter denselben Voraussetzungen wie für „echte“ Dienstnehmer als beitragsfrei zu behandeln sind.
Die VwGH-Entscheidung über die SV-Pflicht von Reisekostenersätzen bei freien Dienstnehmern 2 ) und die daran anknüpfende Ansicht der Gebietskrankenkassen 3 ) wird damit quasi rückwirkend vom ...