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PV-Info 8, August 2006, Seite 6

SV-Freiheit der Reisekosten bei freien Dienstnehmern gesetzlich fixiert

PV-Info Redaktion

Es war eine schwere Geburt, nun aber wurde die lang erwartete Gesetzesänderung endlich kundgemacht: An freie Dienstnehmer gewährte Reisekostenersätze dürfen wieder SV-frei abgerechnet werden, und zwar rückwirkend per .

SozialversicherungsÄnderungsgesetz 2006

Nach langem Hin und Her wurde kürzlich das bereits lang erwartete Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006, in dem neben der Schwerarbeitspensionsregelung auch die rückwirkende Wiederherstellung der SV-Freiheit von Reisekostenersätzen für freie Dienstnehmer per enthalten ist, im Bundesgesetzblatt kundgemacht. 1 )

1) BGBl I 2006/130, ausgegeben am 28. 7. 2006.

VwGH-Judikat ist Schnee von gestern

Damit wurde nun klargestellt, dass in der Sozialversicherung

  • die Reisekostenersätze freier Dienstnehmer

  • unter denselben Voraussetzungen wie für „echte“ Dienstnehmer als beitragsfrei zu behandeln sind.

Die VwGH-Entscheidung über die SV-Pflicht von Reisekostenersätzen bei freien Dienstnehmern 2 ) und die daran anknüpfende Ansicht der Gebietskrankenkassen 3 ) wird damit quasi rückwirkend vom ...

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