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PV-Info 8, August 2006, Seite 7

Antrag auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten

PV-Info Redaktion

Seit besteht für Dienstnehmer die Möglichkeit, bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Anträge auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten zu stellen. Der Antritt der Schwerarbeitspension ist hingegen frühestens ab möglich.

Welchen Vorteil bringt die Schwerarbeitspension?

Der Vorteil der Schwerarbeitspension besteht in einem früheren Pensionsantritt und in den – verglichen mit der normalen Frühpension – geringeren Abschlägen bei der Pensionshöhe. Wer im Jahr 2007 aufgrund der derzeit noch geltenden Hacklerregelung in Pension gehen kann (45 Beitragsjahre), benötigt die Schwerarbeitspension nicht. Die Hacklerregelung ist nämlich günstiger als die Schwerarbeitspension.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Schwerarbeitspension?

Um in Schwerarbeitspension gehen zu können, muss man

  • ein Lebensalter von mindestens 60 Jahren,

  • 45 Versicherungsjahre 1 ) und

  • 10 Schwerarbeitsjahre innerhalb der letzten 20 Jahre vor dem 60. Geburtstag aufweisen.

1) Ersatzzeiten wie zB Arbeitslosengeldbezug,Notstandshilfe, Krankengeldbezug, Kindererziehung, Präsenzdienst etc zählen mit.

Ab wann kann man in Schwerarbeitspension gehen?

Es ist frühestens ab Anfang 2007 möglich, in Schwerarbeitspension zu ge...

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