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Druckwerke in Kombination mit einem Onlinezugang
Die Abgrenzung der Steuersätze
Werden Druckwerke (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften) mit einem Onlinezugang kombiniert, stellt sich in der Umsatzsteuer die Frage, wie der ermäßigte Steuersatz von 10 % und der Regelsteuersatz sachgerecht abzugrenzen sind.
1. Drei Beispiele
Ein Kommentar wird gedruckt und durch regelmäßige Nachlieferungen aktualisiert. Der Kommentar kann auch online benutzt werden. Der Onlinezugang wird gegen ein gesondertes Monats- oder Jahresentgelt eingeräumt.
Eine Zeitung wird im Jahresabonnement angeboten. Der Kunde kann wählen, ob er die Zeitung als Druckwerk zugestellt erhält oder online liest.
Eine Zeitung wird im Jahresabonnement als Druckwerk oder online angeboten. Im Fall eines Bezugs in Papierform (als Druckwerk) wird ein Onlinezugang unentgeltlich eingeräumt.
2. Die Frage
Die Lieferung von Druckwerken (Bücher, Broschüren, Zeitungen) wird nach § 10 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG i. V. m. Z 43 der Anlage mit dem ermäßigten Steuersatz von 10 % besteuert.
Ein elektronischer Informationsabruf online ist dagegen eine sonstige Leistung (§ 3a Abs. 14 Z 14 UStG), die mit dem Regelsteuersatz von 20 % erfasst wird.
Wie sind die Anwendungsbereiche der verschiedenen Steuersätze im Fall einer Kombination von Druckwerken mit Onlineinformationen abzugrenzen?