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SWK 6, 15. Februar 2012, Seite 331

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Verschmelzende Umwandlung bei Vorliegen einer atypisch stillen Beteiligung des Hauptgesellschafters

UmS 185/6/12: Der im Inland ansässige A ist Alleingesellschafter der operativen A-GmbH und zusätzlich an ihr als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt. Ist die Umwandlung der A-GmbH ein Fall des Art. II UmgrStG oder ein Fall des Art. V UmgrStG?

Antwort: Es liegt nur ein Fall des Art. II UmgrStG vor, da die Maßgeblichkeit des Gesellschaftsrechts durch die Eintragung der verschmelzenden Umwandlung in das Firmenbuch die steuerliche Behandlung prägt.

Ist A steuerlich als atypisch stiller Gesellschafter anerkannt (siehe Rz. 983 KStR), ist es im vorliegenden Fall unerheblich, ob der Gesellschaftsvertrag mit einer Fortsetzungsklausel ausgestattet ist. A wird umwandlungsbedingt Einzelunternehmer, er kann daher nicht weiterhin stiller Mitunternehmer am eigenen Unternehmen sein. Das Beteiligungsverhältnis endet steuerneutral, da i. S. d. § 142 UGB eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand anzunehmen ist.

Zur Altanteilsabtretung bei Einbringung

UmS 186/6/12: Die im Inland ansässige natürliche Person A will zum ihr Einzelunternehmen in die AB-GmbH unter Anwendung von Art. III UmgrStG einbringen. An der AB-GmbH sind die natürlichen Personen ...

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