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Lohnsteuerrichtlinien – 2. Wartungserlass 2005
Ausfüllen des L16 im Falle von Urlaubsersatzleistungen, Nachzahlungen etc
Bei Auszahlung von
Bezügen gemäß § 67 Abs 6 EStG (zB freiwillige Abfertigungen), die zum Tarif zu versteuern sind,
Vergleichssummen,
Kündigungsentschädigungen,
Nachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre gemäß § 67 Abs 8 lit a, b und c EStG (zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses)
Urlaubsersatzleistungen gemäß § 67 Abs 8 lit d EstG
ist zukünftig auf dem Lohnzettel (L 16) der Tag der tatsächlichen Beendigung des Dienstverhältnisses ( arbeitsrechtliches Ende ) anzuführen, damit es bei Vorliegen eines anschließenden Dienstverhältnisses im selben Kalendermonat zu keiner Überschneidung von nichtselbständigen Bezügen kommt, die zu einer Pflichtveranlagung führen würde (Rz 1090, 1101, 1108, 1108a und 1108d LStR).
Es ist aber in diesen Fällen wie bisher von einem monatlichen Bezugszeitraum mit allen diesbezüglichen Konsequenzen auszugehen.
Beispiel 1
2006 das Dienstverhältnis. Der laufende Bezug für den Monat Februar 2006 beträgt EUR 300,– (Lohnsteuerbemessungsgrundlage), der nach dem Tarif zu versteuernde Teil der freiwilligen Abfertigung beträgt EUR 1.500,–.
Lösung:
Auf den Betrag von EUR 1.800,– ist die Monatstabelle anzuwenden. Der Lohnzett...