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Aus der Erbrechtspraxis des Dr. T.
1. Wirkung des Nottestaments auf frühere Verfügungen
In iFamZ 2007, 214, wurde in dieser Rubrik der tragische Fall der Lebensgefährtin Josefine beschrieben, die vom Erblasser zunächst in einem Regeltestament zur Alleinerbin eingesetzt worden war und später, als der Erblasser sich in einer § 597 ABGB entsprechenden Notlage befand, nochmals in Form eines Nottestaments. Allerdings ist der nunmehrige Erblasser nicht in „schicklicher“ Frist verstorben, die Notlage fiel weg, es vergingen drei Monate, sodass das Nottestament iSd § 597 ABGB seine Gültigkeit verloren hatte, bevor der Erblasser letztlich doch verstorben ist. Spitzer behandelte einige Probleme des durch das FamErb-RÄG 2004 eingeführten neuen Nottestaments, ua auch die Frage der Widerrufswirkung hinsichtlich früherer letztwilliger Verfügungen, wenn das Nottestament durch Zeitablauf ungültig wird. Er meint, das Außerkrafttreten der Widerrufsverfügung hebe den nach § 713 ABGB eingetretenen Widerruf der früheren Verfügung nicht auf, weshalb der einmal erfolgte Widerruf früherer Verfügungen wirksam bleibe. Unserer Lebensgefährtin Josefine konnte nach Spitzer, dem ich zugestimmt habe, durch eine Notkonstruktion geholfen werden: Jene Anordnungen des früheren Test...