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Kindeswohlgefährdung durch überraschende und heimliche Übersiedlung nach Peru
iFamZ 153/08
§ 176 Abs 1 ABGB, § 107 Abs 2 AußStrG
Bei welchen konkreten Verhältnissen eine Übersiedlung in eine Stadt im Ausland eine Kindeswohlgefährdung darstellt, die eine Obsorgeübertragung (§ 176 Abs 1 ABGB) rechtfertigen könnte, ist eine Rechtsfrage des Einzelfalls und daher im Allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage ( ua, RIS-Justiz RS0106310). Die Auffassung der Vorinstanzen, die Mutter gefährde das Wohl der Kinder durch die entgegen ihren Zusicherungen erfolgte heimliche und überraschende Übersiedlung nach Peru, weil dadurch völlig abrupt und unvorhersehbar die intakte Beziehung der Kinder zu ihrem Vater abgebrochen wurde, ist angesichts der festgestellten weiteren Umstände des konkreten Falls eine vertretbare Beurteilung. Die bejahte Kindeswohlgefährdung liegt allerdings nicht in den Lebensumständen der Kinder in Peru.