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iFamZ 4, Juli 2008, Seite 232

Das Familienrechts-Änderungsgesetz 2008

Neuerungen bei Patchworkfamilien, Lebensgemeinschaften, dem ehelichen Güterrecht, der Beratungspflicht vor Scheidungen, der Unterhaltssicherung und bei Adoptionen

Ulrich Pesendorfer

Der Entwurf des Familienrechts-Änderungsgesetzes 2008 (FamRÄG 2008) ist neben den beiden Entwürfen zum Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) und zum 2. Gewaltschutzgesetz (2. GeSchG) ein weiterer Schritt in Richtung Familienrechtspaket, das noch vor der Sommerpause im Ministerrat behandelt und am in Kraft treten soll. Das FamRÄG 2008 beinhaltet neue Regelungen zu Patchworkfamilien, zur Gleichstellung von Lebensgemeinschaften, zum ehelichen Güterrecht, zur Beratungspflicht vor Scheidungen, zur Unterhaltssicherung, zur verpflichtenden Einholung von Strafregisterauskünften vor Adoptionsentscheidungen und zu einem Anerkennungsverfahren ausländischer Adoptionsentscheidungen. Die Begutachtungsfrist endete am .

I. Patchworkfamilien

In Österreich leben rund 680.000 Ehepaare, 120.000 Lebensgemeinschaften und 150.000 alleinerziehende Elternteile jeweils mit Kindern unter 18 Jahren. Die Anzahl der Patchworkfamilien, also der Familien, in denen Kinder unter 18 Jahren aus einer anderen Beziehung vorhanden sind, beträgt etwa 76.000.

Diese Zahlen zeigen deutlich die unterschiedlichen Familienformen in Österreich...

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