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Das Familienrechts-Änderungsgesetz 2009: Änderungen im Eherecht
Ehegüterrecht, Vorwegvereinbarungen über eheliches Vermögen, Scheidungsberatung
Das Familienrechts-Änderungsgesetz (FamRÄG) 2009 hat eine längere Entwicklungsgeschichte; die Gesetzwerdung war keine leichte Geburt. Das ist auch der Grund, warum das FamRÄG 2009 „in letzter Sekunde“ vor der Sommerpause als gemeinsamer Initiativantrag der Justizsprecher der Koalitionsparteien und nicht als RV eingebracht wurde. Es enthält auch – zT im Gesetzwerdungsprozess sehr umstrittene – Änderungen im Eherecht. Das Ehegüterrecht im ABGB wird entrümpelt, die Vorwegvereinbarungen über das eheliche Vermögen werden im EheG detaillierter geregelt, und der Gestaltungsspielraum der Ehepartner wird ausgeweitet. Schließlich werden Bestimmungen über die Beratung vor oder im Zuge von Scheidungen leicht modifiziert und die Gebühren für die Auflösung der Ehe angehoben. Nicht behandelt wird hier die Ausdehnung der ehelichen Beistandspflicht durch § 90 Abs 3 ABGB (Unterstützung des anderen Ehepartners bei Ausübung der Obsorge für dessen Kinder samt Vertretungsrecht). Das FamRÄG 2009 tritt grundsätzlich mit in Kraft.