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Überlegungen zu einer Reform des Eherechts
Grundsätzliche Erwägungen und Modifikationsvorschläge zu den heutigen Regelungen des Ehegesetzes
Ein Schwerpunkt des justiziellen Regierungsprogramms für die 23. Legislaturperiode ist die „ Weiterentwicklung“ des Familienrechts; das Eherecht wird dabei freilich nur in einer Klammer erwähnt. Dennoch ist nun ein geeigneter Zeitpunkt dafür gekommen, einige thesenartige Erwägungen zu einer Neugestaltung dieses gesellschaftlich so wichtigen Rechtsgebiets anzustellen. Der folgende Beitrag widmet sich dem auf zweifacher Grundlage, nämlich einerseits auf Basis der vieljährigen Erfahrungen einer schwerpunktmäßig im Familienrecht tätigen Rechtsanwältin und andererseits anhand rechtspolitischer Reflexionen, wie sie sich aus der dogmatischen Befassung mit der Materie ergeben.
I. Einleitung und Abgrenzung
Bekanntermaßen ist das österreichische Eherecht - im Wesentlichen - in zwei Rechtsquellen gesetzlich geregelt, nämlich im 2. Hauptstück des Ersten Teiles des ABGB und im Ehegesetz (EheG). Letzteres stammt aus unseliger Zeit. Zwar wurde es nach dem Wiedererstehen Österreichs entnazifiziert und durch die Familienrechtsreform der Siebzigerjahre des vorigen Jahrhunderts tiefgreifenden Änderungen unterzogen. Dennoch - in seiner Struktur entspricht es auch heute noch seiner Urfassung, und manche meinen, dass da u...