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iFamZ 1, Jänner 2008, Seite 56

Habemus Conventionem Protocollumque!

Unterhaltsübereinkommen und -protokoll in Den Haag gezeichnet

Robert Fucik

Nach mehreren Spezialkonferenzen wurde am im Anschluss an eine dreiwöchige Diplomatische Konferenz der Haager Privatrechtskonferenz die Schlussakte gezeichnet, die neben Empfehlungen für die weitere Arbeit, va in Arbeitsgruppen über Formulare und administrative Zusammenarbeit, ein Übereinkommen über die internationale Durchsetzung von Kindesunterhalt und anderen Formen familiären Unterhalts (im Folgenden: HUÜ) und ein Protokoll über das auf Unterhaltsansprüche anzuwendende Recht (im Folgenden: HUP) umfasst. Beide liegen nun zur Unterzeichnung auf; beide könnten jeweils für sich allein angenommen werden. Zum Inkrafttreten fehlt also dem HUÜ (nach Annahme durch die USA) nur noch eine einzige Annahmeerklärung, weil es - wie das HUP - schon nach der Annahme durch den zweiten Staat in Kraft treten soll.

Die - mitunter mühevollen - Verhandlungen ließen eine zentrale (Vermittler-)Rolle der EU erkennen, die oftmals durch Experten ihrer Mitgliedstaaten und fast rund um die Uhr durch die Mitarbeiter der Kommission gemeinsam am Zustandekommen nahezu jedes wichtigen Kompromisses in der Konferenz einen ganz wesentlichen Anteil hatten. Hier war Europa wirklich einmal gemeinsam unterwegs. Lange V...

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