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iFamZ 1, Jänner 2008, Seite 11

Parteistellung der das Kind betreuenden Mutter im Besuchsrechtsverfahren

iFamZ 10/08

§ 2 AußStrG; § 148 ABGB

1. Der OGH hat in der E , 3 Ob 139/06x = EF-Z 2007/5 (Gitschthaler), zur Parteistellung der das Kind betreuenden Mutter in einem Verfahren über die Regelung des

persönlichen Verkehrs ausgesprochen, eine solche komme nach § 148 Abs 1 ABGB idF KindRÄG 2001 allein dem Kind selbst zu, das idR vom betreuenden Elternteil vertreten werdeS. 12; die gegenteilige Rechtsprechung zur früheren Rechtslage (etwa ; , 1 Ob 78/99y, ua mwN) sei überholt.

1.1. Diese E stieß in der Lit auf Kritik (Gitschthaler, EF-Z 2007, 20 [Entscheidungsanmerkung]; Schrammel/ Schur, Partei- und Verfahrensfähigkeit im Besuchsrechtsverfahren, EF-Z 2007, 164 [168]). Es komme maßgeblich darauf an, ob in die rechtlich geschützte Stellung dieses Elternteils unmittelbar eingegriffen werde. Richtig sei zwar, dass durch die in der erwähnten E verfahrensgegenständliche Beseitigung der Besuchsbegleitung - also (lediglich) eine Regelung der Besuchsmodalitäten - in die rechtlich geschützte Stellung der Mutter nicht unmittelbar eingegriffen werde; es sei jedoch für andere Verfahren über die Regelung des persönlichen Verkehrs zu berücksichtigen, dass den betreuenden Elternteil die Verpflichtung ...

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