Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue empirische Ergebnisse zur gemeinsamen Obsorge
Vor bald zehn Jahren wurde in Österreich mit dem KindRÄG 2001 die Möglichkeit geschaffen, die Obsorge beider Eltern (ObE) auch nach der elterlichen Scheidung bzw Trennung aufrechtzuerhalten. Knapp fünf Jahre später wurde ebendieses Modell der ObE in einer vom BMJ in Auftrag gegebenen Studie evaluiert. Das wichtigste Ergebnis war damals, dass die ObE in einem höheren Ausmaß als die alleinige Obsorge (aO) eines Elternteils mit einer Beruhigung der Konflikte der Eltern in der Nachscheidungsphase sowie mit einem höheren Kontaktausmaß der Kinder zum getrennt lebenden Elternteil einhergeht. Weitere – anhand des umfangreichen Datenmaterials vorgenommene – Auswertungen konzentrieren sich nun auf die Frage, inwiefern diese Unterschiede tatsächlich als eine Folge der ObE betrachtet werden können.
I. Haben Kinder in Familien mit ObE andere Entwicklungsbedingungen als in Familien mit Alleinobsorge eines Elternteils?
Für die Beurteilung des Modells der ObE im Hinblick auf seine Auswirkungen auf die betroffenen Familien, insb die Kinder, sind zwei Fragen entscheidend:
Zeigen sich Unterschiede hinsi...