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iFamZ 1, Jänner 2010, Seite 64

Legistik National

Peter Barth

Weiterhin keine Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung

Vorerst ist ein Versuch der Regierungsparteien, die in dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes grundgelegten Kinderrechte (bzw einige davon) in der österreichischen Verfassung zu verankern, am Widerstand der Opposition gescheitert. Mit dem Gesetzesentwurf hätten ua ein Rechtsanspruch von Kindern auf Schutz und Fürsorge, ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, altersgerechte Mitspracherechte und ein Verbot von Kinderarbeit verfassungsrechtlich implementiert werden sollen.

Eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle

Homosexuelle Paare können seit ihre Partnerschaft bei der zuständigen (Bezirksverwaltungs-)Behörde eintragen lassen; der Forderung nach einer Zeremonie am Standesamt trägt das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG, BGBl I 2009/135) nicht Rechnung. Am gab nach dem Justizausschuss auch das Plenum des Nationalrats grünes Licht. In namentlicher Abstimmung votierten 110 Abgeordnete für und 64 Abgeordnete gegen das Gesetz. Rechte und Pflichten gleichgeschlechtlicher Partnerinnen und Partner sind iW an jene verheirateter Personen angelehnt, in einigen Bereichen gibt es jedoch (teils heftig kritisierte) Unterschiede zur Ehe. So...

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