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Die Unterbringung Minderjähriger im Ausland unter Mitwirkung des Jugendwohlfahrtsträgers
Voraussetzungen und Zulässigkeit der Unterbringung von Minderjährigen in einem anderen Mitgliedstaat nach der VO Brüssel IIa
Das BMJ wird immer öfter von den Ämtern der jeweiligen Landesregierung ersucht, die Zustimmung der zentralen Behörde eines anderen Mitgliedstaates nach Art 56 Abs 2 der VO Brüssel IIa einzuholen, da das zuständige österreichische Jugendamt die Unterbringung eines Minderjährigen im Ausland beabsichtigt. Häufig erfolgt eine ein- oder mehrjährige Unterbringung im Rahmen eines erlebnispädagogischen Projekts, bei dem eine kleine Gruppe Jugendlicher auf einem abgelegenen Haus oder Bauernhof von deutschen Einrichtungen der freien Jugendhilfe im nicht deutschsprachigen EU-Ausland betreut wird.
I. Ausgangsfall
Der Vater der 13-jährigen Katharina suchte im März 2008 Hilfe beim Jugendamt, da er sich mit der Erziehung seiner Tochter überfordert fühlte. Katharina erlebte eine schwierige Trennung ihrer Eltern mit massiven Auseinandersetzungen. Schließlich zog sie mit der Mutter nach Deutschland. Dort erfuhr sie wenig Aufsicht und Struktur, und es entstand der Verdacht der Vernachlässigung. Katharina berichtete auch von Gewalterfahrungen durch die Mutter.
Nach mehreren Aufenthalten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ua wegen fremdaggressiven Verhaltens und Medikamentensucht holte der Vater die Zwö...