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iFamZ 1, Jänner 2010, Seite 50

„Es geht um Jugendliche, die sich Erziehungsmaßnahmen entziehen und sich dann gefährden“

LStA Dr. Michael Stormann, Leiter der Abteilung für Familienrecht des BMJ, im iFamZ-Interview

Michael Stormann

iFamZ:Derzeit wird in Fachkreisen die Einführung einer „fürsorgerischen Freiheitsentziehung“ bei sozial auffälligen Minderjährigen diskutiert. Sie sind als Leiter der Abteilung I/1 des BMJ für die zivilrechtliche Umsetzung eines derartigen Konzepts zuständig. Kön nen Sie unseren Leserinnen und Lesern erklären, was genau darunter zu verstehen ist?

Stormann: Ich würde den Begriff nicht in den Vordergrund stellen. Es geht jedenfalls um besonders intensive Erziehungsmaßnahmen, die mit starker Dislokation und Isolation verbunden sind, also um Vorgangsweisen, die – wenn sie Eltern an ihren Kindern vornehmen würden – als Kindeswohlgefährdung qualifiziert werden könnten. Allerdings handelt es sich dabei um Fälle, in denen derartige Maßnahmen notwendig und angemessen sind. Hier stellt sich die Frage, ob dafür nicht zusätzliche Regelungen notwendig sind, die eine gerichtliche Überprüfung vorsehen, weil gewisse Grundrechtseingriffe unzweifelhaft gegeben sind.

iFamZ:Um welche Maßnahmen handelt es sich konkret?

Stormann: Ich spreche die Verbringung Jugendlicher etwa in eine ein...

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