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Verletzung des Sorgerechts; Sorgerecht eines unehelichen Vaters nach französischem Code civil; Rückstellungshindernisse und „undertakings“ zwischen EU-Mitgliedstaaten
iFamz 2010/39
Art 3 HKÜ, Art 372 CC, Art 11 VO Brüssel IIa
Nach Art 3 lit a und b HKÜ gilt das Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes als widerrechtlich, wenn dadurch das Sorgerecht verletzt wird, das einer Person, einer Behörde oder sonstigen Stellen allein oder gemeinsam nach dem Recht des Staates zusteht, in dem das Kind unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und dieses Recht im Zeitpunkt des Verbringens oder Zurückhaltens allein oder gemeinsam tatsächlich ausgeübt wurde oder ausgeübt worden wäre, falls das Verbringen oder Zurückhalten nicht stattgefunden hätte. Das Sorgerecht iSd Übk umfasst insb auch das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen (Art 5 lit a HKÜ). Das Ziel des Übk liegt darin, das in einem der Vertragsstaaten bestehende (Mit-)Sorgerecht tatsächlich zu beachten und als schnelle und in gewissem Umfang vorläufige Maßnahme zunächst die sofortige Rückgabe des Kindes in das Umfeld zu erreichen, aus dem es gerissen wurde (RIS-Justiz RS0109515; RS0074540).
Maßgeblich ist demnach, ob dem Vater zum Zeitpunkt des Verbringens der Kinder nach Österreich ein (Mit-)Sorgerecht zustand, was zufolge des damali...