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iFamZ 1, Jänner 2010, Seite 42

Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zum internationalen Erbrecht

Inhaltliche Neuerungen und mögliche Folgen für Österreich

Thomas Traar

Die Europäische Kommission hat am einen Verordnungsvorschlag für das internationale Erbrecht vorgelegt. Der folgende Artikel gibt einen ersten Überblick über den Inhalt des Entwurfs und seine möglichen Folgen für Österreich.

I. Einleitung – bisherige Rechtslage

Das Erbrecht ist vom Anwendungsbereich der bestehenden Rechtsakte des Gemeinschaftsrechts weitgehend ausgenommen. Das Haager Erbrechtsübereinkommen trat nie in Kraft. Das internationale Erbrecht wird daher weitgehend durch bilaterale Verträge, das Haager Testamentsabkommen (zur Testamentsform) und nationales Recht (§ 106 JN, §§ 28 ff IPRG, §§ 79 ff EO) bestimmt. Gerichtsstandsvereinbarungen im Verlassenschaftsverfahren und die Wahl des anzuwendenden Erbrechts sind unzulässig.

Das Fehlen einschlägiger internationaler Bestimmungen hat bisher zu einer Reihe von Problemen, wie etwa der Nachlassspaltung oder konkurrierenden Verlassenschaftsverfahren mit unterschiedlichen Ergebnissen, geführt. Diese soll die VO lösen.

II. Hintergrund – bisherige Entwicklung

Die Europäische Kommission (EK) legte im Jahr 2006 das Grünbuch Erb- und Testamentrecht vor. Dieses folgte in weiten Teilen einer von der EK in Auftrag gegebenen Studie des Deutschen Notarsinstituts. Die Stellung...

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