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Unterhaltsverzicht und seine Folgen für Sozialleistungen
Besteht eine allgemeine Rechtsverfolgungspflicht des geschiedenen Leistungswerbers?
Der folgende Beitrag geht der Frage nach, wo die Grenzen eines Unterhaltsverzichts bei einvernehmlicher Scheidung liegen und welche Auswirkungen derartige Vereinbarungen im Sozialrecht haben. Die dabei aufgeworfenen Probleme sind bei einer Scheidungsrate von über 50 % für den Rechtsalltag von erheblicher Bedeutung. Welche Konsequenz hat ein Unterhaltsverzicht für Sozialleistungen? Besteht eine allgemeine Rechtsverfolgungspflicht des geschiedenen Leistungswerbers, und inwieweit wirken sich bestehende, aber nicht realisierte Ansprüche des Hilfesuchenden gegen Dritte sozialrechtlich aus?
I. Problemstellung
Die Judikatur hat immer wieder Fälle zu beurteilen, denen ein Überwälzen des Risikos einer Notlage vom eigentlichen Verpflichteten auf die Solidargemeinschaft zugrunde liegt. Die Wege der versuchten Verschiebung der Kostenlast auf Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeträger sind vielfältig. Saisonbetriebe vereinbaren nicht selten Aussetzungsverträge mit ihren Arbeitnehmern für die Dauer der Schließung, um den Bezug von Arbeitslosengeld zu ermöglichen. Ähnliche Vorgehensweisen kann man in wirtschaftlich schlechten Zeiten beobachten, wenn die Auftragslage der Betriebe zu wünschen übrigl...