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iFamZ 1, Jänner 2010, Seite 21

Einbeziehung des vom Unterhaltspflichtigen bezogenen Kinderbetreuungsgeldes in Unterhaltsbemessungsgrundlage

iFamz 2010/5

§ 42 KBGG

G 9/09

Sachverhalt: Anders als andere Senate des OGH (zB , 10 Ob 112/08f, iFamZ 2009/139, 197; , 4 Ob 133/09a) hat der 7. Senat § 42 KBGG – entgegen seinem Wortlaut – dahin ausgelegt, dass diese Bestimmung nicht nur die Berücksichtigung des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) als unterhaltsminderndes Eigeneinkommen eines unterhaltsberechtigten Beziehers, sondern auch als Einkommen eines unterhaltspflichtigen Beziehers ausschließt. Die letztgenannte Rechtsfolge hielt er wegen der Ungleichbehandlung von im Haushalt des Beziehers lebenden Kindern, deren Betreuung das KBG ermöglicht, gegenüber geldunterhaltsberechtigten Kindern, die leer ausgingen, für verfassungswidrig (, iFamZ 2009/59, 84 [kritisch Fucik]).

Rechtliche Beurteilung: Der VfGH wies den Gesetzesprüfungsantrag in Bezug auf § 43 KBGG mangels Präjudizialität zurück und betreffend § 42 KBGG ab: Er sah weder eine Veranlassung, § 42 KBGG den vom 7. Senat des OGH angenommenen (und als verfassungswidrig erachteten) Inhalt beizumessen, dass das KBG beim beziehenden Elternteil in die Bemessungsgrundlage für eine allfällige Unterhaltsverpflichtung einzubeziehen sei, noch eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, § 42 KBGG in dem Sinn zu i...

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