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Verpflichtende Ausstattung von Klassenzimmern mit einem Kruzifix konventionswidrig
iFamz 2010/2
Art 9 EMRK, Art 2 1. ZPEMRK
EGMR , Appl Nr 30814/06, Lautsi gg Italien
Die Beschwerdeführerin ist eine italienische Staatsangehörige, deren 11- bzw 13-jährige Kinder eine staatliche Schule besuchen. In den Klassenzimmern dieser Schule sind Kruzifixe angebracht. Die Beschwerdeführerin bringt vor, dass diese Ausstattung der Klassenzimmer das Säkularitätsprinzip, nach dem sie ihre Kinder erziehen möchte, verletzt. Die Beschwerdeführerin informierte die Schulleitung von ihrer Position, die jedoch entschied, die Kruzifixe nicht zu entfernen. Der Consiglio di Stato wies am im Instanzenzug die Berufung der Beschwerdeführerin ab und führte aus, dass das Kreuz zu einem Bestandteil des säkularen Verständnisses der italienischen Verfassung geworden sei und die Werte der Bürger wiedergebe.
Der EGMR stellte einstimmig zusammengefasst Folgendes fest: Die verpflichtende Anbringung eines Kruzifixes in Klassenzimmer stellt eine Verletzung der Glaubens- und Gewissensfreiheit nach Art 9 EMRK bzw des elterlichen Erziehungsrechts nach Art 2 1. ZPEMRK dar: Der Staat ist in Bereichen, in denen die Menschen von ihm abhängig oder besonders verletzlich sind, verpflichtet, sich der (auch indirekten) Aufdrängung eines Glaubens zu ...