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Die Neuregelung der Eigentümerpartnerschaft im Todesfall (§ 14 WEG 2002) durch die Wohnrechtsnovelle 2006 (Teil II)
Änderungen und Auslegungsfragen
Der zweite Teil dieser Gesamtdarstellung (Teil I erschien in FamZ 2006, 228) untersucht die sich mit der Neufassung des § 14 WEG 2002 durch die Wohnrechtsnovelle 2006 ergebenden Änderungen bei der Sonderrechtsnachfolge in den Anteil eines verstorbenen Eigentümerpartners hinsichtlich Vereinbarungen zugunsten Dritter und wirft einen Blick auf die Übergangsbestimmungen. Abschließend werden nochmals die wichtigsten Ergebnisse für die praktische Anwendung zusammengefasst.
I. Vereinbarung zugunsten Dritter nach § 14 Abs 5 WEG idF WRN 2006
Die Möglichkeit der Eigentümerpartner, durch schriftliche Vereinbarung zu bestimmen, dass der halbe Mindestanteil des Verstorbenen einer anderen natürlichen Person als dem überlebenden Partner zukommen soll, war bisher in § 14 Abs 4 WEG geregelt. Die Bestimmungen dazu finden sich nun in dem neu gefassten § 14 Abs 5 WEG. Die Ausgestaltung der auf die Begünstigung des Dritten gerichteten Vereinbarung der Partner und ihrer Rechtsfolgen war Gegenstand einer Reihe von Untersuchungen im Schrifttum, in denen auf Schwachstellen und Redaktionsfehler im Gesetz hingewiesen worden war. Mit der WRN 2006 dürften diese Mängel zum überwiegenden Teil behoben worden sein.