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Subsidiarität der Sachwalterbestellung
FamZ 12/07
Eine von einer geschäftsfähigen Person erteilte Vollmacht in ausreichendem Umfang kann uU die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit dieser Person ausschließen. Ein Sachwalter zur Überwachung des Bevollmächtigten ist nicht schon grundsätzlich zu bestellen, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr selbst in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen, sondern nur dann, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass dieser gegen den erteilten Auftrag verstößt oder sonst gegen die Interessen oder den (hypothetischen) Willen des Vollmachtgebers handelt.
LG Feldkirch , 2 R 185/06f
Vorweg ist festzuhalten, dass jede Sachwalterbestellung einen schwerwiegenden Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Recht jedes Menschen auf möglichst weitgehende Selbstbestimmung bedeutet. Durch eine Sachwalterbestellung soll ein maßgeschneiderter Schutz der behinderten Person bei möglichst geringen Eingriffen in deren eigene Handlungsfähigkeit erreicht werden. Es ist daher in einem solchen Verfahren sorgfältig zu prüfen, ob die betroffene Person trotz ihrer Behinderung nicht doch in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten selbst zu besorgen. Eine Notwendigkeit...