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Vertraglicher Anspruch privater Heimträger gegen den Sozialhilfeträger auf Kostenersatz
FamZ 11/07
Ist die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern in Pflegeheimen nach den Sozialhilfegesetzen als Sachleistung konzipiert und ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen privaten Heimträgern und dem Sozialhilfeträger zwingend vorgesehen, ist Bestandteil einer solchen jedenfalls ein wie immer gearteter Anspruch des Heimbetreibers auf Abgeltung seiner Kosten. Diese Vereinbarung kann auch konkludent erfolgen. Mangels weiterer Präzisierung folgt nach § 1152 ABGB die Pflicht zur Zahlung eines angemessenen Entgelts.
§ 32 Abs 1 StmkSHG 1977; § 1152 ABGB
4 ob 68/06p
1. Die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern in Pflegeheimen ist nach den Sozialhilfegesetzen der meisten Bundesländer als Sachleistung konzipiert. Es wird also die Heimunterbringung als solche gewährt, nicht das dafür notwendige Geld. Dabei sind zwei Vorgangsweisen möglich. Der Sozialhilfeträger kann selbst Pflegeheime betreiben, er kann aber auch mit privaten Heimträgern zusammenarbeiten. In diesem Fall wird das Verhältnis zwischen Sozialhilfeträger und Heimbetreiber idR durch privatrechtliche Vereinbarungen geregelt (Ganner, Heimvertrag - Rechtsgeschäfte im Heim (2001) 34; Schober, Soziale Dienste. Soziale Bereitstellungsverantwort...