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iFamZ 2, März 2010, Seite 119

Legistik National

Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle 2010 – ein erster Überblick

Peter Barth

Der Nationalrat hat am die Ub-HeimAuf-Nov 2010 im Plenum überwiegend mit den Stimmen aller Fraktionen, ausgenommen jener des BZÖ, beschlossen. Im Folgenden sollen die wichtigsten Änderungen kurz dargestellt werden:

Das UbG – seit über 18 Jahren nahezu unverändert in Kraft – soll an geänderte Rahmenbedingungen tatsächlicher und rechtlicher Art und die gesammelten Erfahrungen der Anwendungspraxis angepasst werden. Hervorzuheben ist, dass nunmehr bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen sein wird, ob im Fall einer Aufhebung voraussichtlich in absehbarer Zeit neuerlich Freiheitsbeschränkungen erforderlich sein würden (Verhinderung bzw Eindämmung der sog „Drehtürpsychiatrie“), dass ein zweites ärztliches Aufnahmezeugnis nur mehr auf Verlangen des Patienten oder seines Vertreters (und dann bis zum Mittag des folgenden Werktags) erstellt werden muss und eine Generalklausel zur Kontrolle sonstiger, bisher nicht ausdrücklich im UbG geregelter Rechtsbeschränkungen geschaffen wird (zB die Abnahme persönlicher Gegenstände).

Im HeimAufG soll insb die Befugnis zur Anordnung von Freiheitsbeschränkungen neu geregelt werden. Die Befugnis der Ärzte zur Anordnung von Freiheitsbeschränkungen ...

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