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Auf dem Weg zur Implementierung der Haager Unterhaltsinstrumente
Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Spezialkonferenz
I. Guter Rat aus Den Haag
Besonders ist auf die Punkte 3. bis 5. und 12. hinzuweisen. Ein sehr großes Land sehr weit im Osten hält wenig von Formularen und noch weniger von Arbeitsgruppen, die Unzulänglichkeiten in der nationalen Anwendung des Übk konstatieren könnten. Das macht die schmeichelweichen Formelkompromisse vielleicht etwas verständlicher. Die aus dem lateinischen Teil der anderen Seite des Globus kommenden Wünsche, auch Unterhaltsansprüche alter und kranker Eltern mithilfe des Staates durchsetzen zu können, in dem die unterhaltspflichtigen Kinder residieren, wurden in Punkt 11. auf eine Bank geschoben, mit der verglichen die Dünen rund um Den Haag nicht einmal besonders lang erscheinen. Aber die Haager Privatrechtskonferenz ist nun einmal ein sympathischer Hort freundlicher Kompromisse und nicht ein Quell rücksichtsloser Klartexte. Nun also der nicht mehr weiter kommentierte Text:
S. 113Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Spezialkommission zur Implementierung des HUÜ und des HUP (10. bis in Den Haag)
Implementierung des Übereinkommens und des Protokolls
1. Die Spezia...