Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeits- und sozialrechtliche Aspekte der eingetragenen Partnerschaft
Analogieverbot – Diskriminierungsverbot – Entgeltfortzahlung – sonstige Leistungen
Das EPG hat auch umfangreiche Änderungen im Sozialversicherungsrecht gebracht. Diese werden im Folgenden ausführlich dargestellt. In diesem Beitrag soll aber auch der Frage nachgegangen werden, ob die Vielzahl spezialgesetzlicher Regelungen bedeutet, dass eine Gleichstellung in anderen Regelungszusammenhängen nicht gewollt ist, oder eine Gleichstellung auch dort naheliegt, wo keine ausdrückliche Regelung existiert.
I. Regelungsüberblick
Nach jahrelangem Tauziehen ist am das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz 2009 – EPG – in Kraft getreten. Neben den familienrechtlichen Bestimmungen für die eingetragene Partnerschaft (EP), auf die im vorliegenden Zusammenhang nicht einzugehen ist, wurden auf Basis der Kompetenzen des Bundes zahlreiche Normen geändert, die ua auch arbeits- und sozialrechtliche Materien betreffen.
Unter diesem Blickwinkel wurden auch arbeits- und sozialrechtliche Normen explizit geändert. Sozialrechtliche Anpassungen finden sich im AlVG, im KOVG, HVG, OFG, VOG, im ASVG, GSVG, BSVG, B-KUVG und NVG 1972; arbeitsrechtliche Adaptierungen finden sich im AuslBG, UrlG, BMSVG, LAG, ArbVG, PBVG, BUAG und AVRAG.
Diese Änderungen sind insofern unspektakulär, als sie grundsätzlich in jenen Zusammenhängen, in denen auf Ehepartner abgestellt wird, bewirken, dass die Position des ...