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iFamZ 2, März 2010, Seite 90

Erlöschen der Verbindlichkeit durch Vereinigung von Schuldner und Gläubiger

iFamZ 2010/65

§ 1445 ABGB iVm § 151 Abs 2 VersVG, Art 7.6.1. AHVB 1993

Der Übergang der Trägerschaft vom Gemeindeverband auf das Land NÖ und die dadurch verursachte „Konfusion“ von Forderungen bringen die einmal entstandene Deckungspflicht wegen Eintritts eines Versicherungsfalls nicht zum Erlöschen.

Am wurde im Krankenhaus M ein Kind geboren, das infolge einer Fehlbehandlung geistig und körperlich schwerstbehindert und hochgradig pflegebedürftig war. Das Land NÖ leistete Sozialhilfe und Pflegegeld. Soweit das Land NÖ für solche bis Jahresende 2004 an das Kind erbrachten Leistungen beim Kläger (Gemeindeverband) Regress nahm, übernahm die Beklagte als Haftpflichtversicherer die Deckung.

Mit übernahm des Land NÖ die Trägerschaft für das Krankenhaus M. Zuvor, nämlich am , vereinbarten das Land NÖ und der Kläger den Übergang von konkret angeführten Rechten und Pflichten auf das Land mit Beginn . Davon waren Schadenersatzforderungen und -haftungen aus dem Betrieb des Krankenhauses, die sich auf Ereignisse vor dem Stichtag gründeten (auch ausdrücklich hinsichtlich der oben genannten Fehlbehandlung), umfasst. Nach dem Willen der Vertragsparteien sollte der Kläger nicht aus seiner Haftung für die aus de...

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