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Neuregelung der sozialrechtlichen Absicherung pflegender naher Angehöriger
Mitversicherung in der Krankenversicherung – freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung
Mit dem 2. und 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz (SRÄG) 2009 hat der Gesetzgeber die sozialversicherungsrechtliche (SV-rechtliche) Absicherung pflegender naher Angehöriger wesentlich verbessert. Die Neuerungen betreffen einerseits die Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) und andererseits die freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung (PV). Dieser Beitrag widmet sich diesen Neuregelungen, die durchaus Ungereimtheiten enthalten.
I. Einleitung
Die im Jahr 1993 zwischen Bund und Ländern abgeschlossene Pflegevereinbarung regelt folgende Selbstverpflichtung: „Der Bund verpflichtet sich, eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung der pflegenden Personen zu ermöglichen.“ Dennoch stellte 2005 das ÖBIG in einer Studie fest: „Fast ein Fünftel der (privaten) Betreuungspersonen verfügt ... über keinerlei Pensionsversicherung, dh, die Versorgung dieser Personengruppe im Alter ist nicht geklärt.“
Für die Rechtsvorschriften in Bezug auf den SV-rechtlichen Schutz des Pflegers bei familiärer Pflege sind auch europarechtliche Aspekte zu beachten: Pflegeleistungen in der Familie sind – ob sie nun von familienfremden Personen oder von Familienangehörigen erbracht werden...