Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 2, März 2010, Seite 75

Unterhaltsanspruch des behinderten Kindes trotz Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SHG

iFamZ 2010/48

§ 140 ABGB, §§ 37 ff NÖ SHG

Sachverhalt: Michael G (Kläger) leidet seit seiner Geburt an einem Entwicklungsrückstand. Eine Arbeitstätigkeit ist nur unter speziellen Bedingungen im geschützten Milieu möglich. Seit seinem 20. Lebensjahr lebt er in Heimen. Nachdem eine Eingliederung in das Berufsleben gescheitert ist, geht er keiner Beschäftigung nach. Die Mutter erhält die erhöhte Familienbeihilfe von etwa 340 Euro, wovon 290 Euro an das Land Niederösterreich für die Fremdbetreuung abzuführen sind. Das Land Niederösterreich wendet für die Betreuung des Klägers monatliche Beträge in Höhe von 2.000 bis 3.000 Euro auf; diese Pauschalbeträge decken sämtliche Betreuungskosten des jeweiligen Heimbewohners mit Ausnahme des Taschengelds ab.

Das Erstgericht verpflichtete den auf ein monatliches Nettoeinkommen von 1.000 Euro anzuspannenden Vater – neben der Abdeckung von Unterhaltsrückständen – zu einem laufenden monatlichen Unterhaltsbeitrag von 250 Euro. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Der OGH hob über Revision des Vaters die Entscheidungen der Vorinstanzen zur Neuberechnung der jeweils monatlich zuzusprechenden Unterhaltsbeträge auf.

Rechtliche Beurteilu...

Daten werden geladen...