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Keine Anrechnung der Familienbeihilfe auf den Unterhalt bei Einkommensbesteuerung im Ausland
iFamZ 2010/47
Sachverhalt: Der geldunterhaltspflichtige Vater ist zwar in Österreich wohnhaft, aber in der Slowakischen Republik erwerbstätig. Sein Einkommen wird aufgrund des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens zur Gänze dort besteuert.
Rechtliche Beurteilung: Die Anrechnung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags auf den Kindesunterhalt setzt eine Einkommensteuerbelastung des Unterhaltspflichtigen im Inland voraus. Wenn das Einkommen des im Ausland erwerbstätigen Unterhaltsschuldners ausschließlich im Beschäftigungsstaat besteuert wird, scheidet die Anrechnung aus.