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iFamZ 2, März 2010, Seite 68

Verfassungswidrigkeit des Betreuungsunterhalts und des Unterhaltsanspruchs der nicht verheirateten Mutter?

Ist eine Anpassung des Unterhaltsrechts erforderlich?

Nina Nowack und Michael Ganner

In Deutschland hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch eine indirekte Ungleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern – insb aufgrund unterschiedlicher Ansprüche auf Betreuungsunterhalt für den betreuenden Elternteil – verfassungswidrig ist, zu einer Novellierung des Ehegatten Unterhalts geführt. Auch die vergleichbaren österreichischen Regelungen sind aus verfassungsrechtlicher Sicht höchst bedenklich.

I. (Alte) Rechtslage in Deutschland und Rechtslage in Österreich

Zum trat in Deutschland eine Unterhaltsrechtsreform in Kraft, die ursprünglich zum Wirkung entfalten sollte. Die Verzögerung wurde durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hervorgerufen, die § 1615l BGB aF für verfassungswidrig erklärte. Nach § 1615l BGB aF endete der Unterhaltsanspruch eines Elternteils, der ein minderjähriges Kind betreute und nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet war, grundsätzlich nach Vollendung des dritten Lebensjahres des zu betreuenden Kindes. Danach wurde die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, soweit nicht Kindesbelange entgegenstanden, erwartet. Die Begrenzung wurde damit begründet, dass einem alleinerziehenden Elternteil ab dem v...

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