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iFamZ 2, März 2010, Seite 65

Das neue EPG

– ein längst fälliger Schritt zur Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften!

Astrid Deixler-Hübner

Im österreichischen Recht bestand bislang keine einheitliche Regelung der nichtehelichen Partnerschaft – weder für heterosexuelle noch für homosexuelle Paare. Damit bildete Österreich in der EU das Schlusslicht. In den meisten Mitgliedstaaten wurden nämlich bereits – teilweise schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt – Gesetze für gleichgeschlechtliche Paare verabschiedet. Einige Staaten – wie zB die Niederlande, Spanien und Belgien – haben dieser Personengruppe sogar die Zivilehe geöffnet. Die Lebenspartner haben in den meisten Ländern der EU annähernd die gleichen Rechte und Pflichten wie in einer Ehe, nur im Adoptionsrecht oder bei der Frage des gemeinsamen Sorgerechts für Kinder eines Partners besteht – mit Ausnahme der Niederlande, Belgiens, Schwedens, Großbritanniens und Spaniens – keine Gleichbehandlung.

Das Justizministerium hat bereits im April 2008 einen Gesetzesentwurf unter dem Titel „Lebenspartnerschaftsgesetz“ über die Schaffung eines neuen Rechtsinstituts für gleichgeschlechtliche Paare vorgelegt. Dieses Gesetzesprojekt scheiterte an der vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode. Dann wurde es eine Zeit lang recht still, und es schien, als ob diesbezügliche Pläne auf E...

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