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iFamZ 3, September 2006, Seite 169

Schutz vor Gewalt in der Familie

Rechtsbehelfe und Rechtsschutz

Stefanie Kühnberg

Der Beitrag enthält eine überblicksartige Darstellung der Rechtsbehelfe Gewalt ausgesetzter Personen in Österreich. Der Schwerpunkt wird dabei auf den Rechtsschutz durch Erlassung einer einstweiligen Verfügung gelegt.

I. Einleitung

Statistiken belegen, dass in Österreich ein kontinuierlicher Anstieg an Interventionen zum Schutz Gewalt ausgesetzter Personen im familiären Bereich zu verzeichnen ist. Zwischen 1998 und 2004 stiegen diese um beachtliche 56 %. Im Jahr 2003 wurden zusätzlich 459 Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (EV) gestellt, 419 wurden nach einer sicherheitspolizeilichen Intervention in Form einer Wegweisung bzw eines Rückkehrverbots in die gemeinsame Wohnung verhängt.

Gewaltausübung in der Familie bedeutet nicht bloß die Verletzung der physischen und/oder psychischen und sexuellen Integrität einer Person, sondern auch die Vernachlässigung oder Verwahrlosung von Kindern innerhalb des Familienverbandes.

Zivilrechtlichen Schutz bieten der Unterlassungsanspruch des § 16 ABGB, das Eherecht (vgl §§ 89 ff ABGB), das Züchtigungsverbot im Kindschaftsrecht (§ 146a ABGB) sowie § 1328 ABGB, der einen (ideellen) Schadenersatz bei Verletzung der geschlechtlichen Selbstbestimmung vorsieht.

II. Das Gewaltschutzgesetz ...

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