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iFamZ 3, September 2006, Seite 160

Neue Aufgaben für die Vereinssachwalterschaft

Zur Anregerberatung im Vorfeld einer Sachwalterschaft

Monika Vyslouzil

Mit tritt das neue Sachwalterrecht in Kraft. Der nachstehende Beitrag konzentriert sich auf § 4 des Vereinssachwalter-, Patientenanwalts- und Bewohnervertretungsgesetzes (VSPBG), der den Vereinen die Anregerberatung im Vorfeld einer Sachwalterschaft und die Beratung nahe stehender Sach walter überträgt.

I. Problematik steigender Sachwalterschaftszahlen

Das deklarierte Ziel der neuen Möglichkeiten, die das Sachwalterrecht ab eröffnet, ist die Eindämmung des Anstiegs der Sachwalterschaften und der Verfahren. Die in § 4 Vereinssachwalter-, Patientenanwalts- und Bewohnervertretungsgesetz (VSPBG) vorgesehenen erweiterten Kompetenzen der Vereinssachwalterschaft zielen insb auf die Vermeidung von Sachwalterschaften durch gezielte Beratung der anregenden Personen im Vorfeld ab bzw sollen der Förderung der Motivation und Unterstützung von nahe stehenden Personen zur Übernahme und Fortführung von Sachwalterschaften in jenen Fällen dienen, in denen eine Sachwalterschaft notwendig ist.

Ohne Setzung derartiger Maßnahmen ist anzunehmen, dass die Zahl an Sachwalterschaften weiter steigen wird. Sachwalterschaft läuft Gefahr, als Ersatz für fehlende Sozialarbeit verwendet zu werden. Die ...

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