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iFamZ 3, September 2006, Seite 154

Vorsorgevollmacht, Sachwalterverfügung und Widerspruch gegen die Angehörigenvertretung aus der Sicht der notariellen Beratungspraxis

Aspekte des Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnisses

Michael Lunzer

Im Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 (SWRÄG 2006) wurde sowohl die - bisher schon mögliche - Vorsorgevollmacht gesetzlich geregelt als auch die Möglichkeit verbindlicher Wünsche zur Auswahl der Person des Sachwalters (Sachwalterverfügung) geschaffen. Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis, das von der Österreichischen Notariatskammer zu führen ist, dient einerseits der Registrierung von Vorsorgevollmachten, Sachwalterverfügung etc, andererseits dokumentiert es den Eintritt erheblicher Rechtsfolgen und leistet so einen wesentlichen Beitrag zur Rechtssicherheit.

I. Vorbemerkungen

Das Streben nach Freiheit bzw Erhaltung der Freiheit liegt im Wesen des Menschen. Ausfluss dieses Strebens ist der Wunsch nach möglichst großer Autonomie, das heißt nach möglichst umfangreicher Selbstbestimmung über sich selbst und seine Lebensumstände.

Das Ausmaß der möglichen Autonomie ist vom Ausmaß der Möglichkeit zur freien Willensbildung bestimmt. Wir beobachten in verschiedenen Rechtstraditionen seit Jahrtausenden die Versuche, die Autonomie bzw deren Auswirkungen über den Tod hinaus zu verlängern, indem über das Vermögen und sonstige Rechte für die Zeit nach dem Tod Verfügungen getroffe...

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