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iFamZ 2, März 2011, Seite 118

Das Budgetbegleitgesetz 2011

Die Änderungen im Familien- und Außerstreitrecht im Überblick

Peter Barth

Das Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011, BGBl I 2010/111, enthält eine Fülle von Änderungen im Zivilrecht. Im Folgenden sollen nur jene vorgestellt werden, die für im Familienrecht Tätige besonders interessant sind.

I. Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes

Nach § 8 Abs 1 FMedG kann die Zustimmung zu einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung unter Lebensgefährten oder bei Verwendung des Samen eines Dritten bei einem Notar oder bei Gericht erklärt werden. Im Sinn einer Konzentration der Außerstreitgerichte auf deren Entscheidungstätigkeit in strittigen Fällen – so die ErlRV – soll die Beurkundungsbefugnis der Gerichte beseitigt werden. Damit entfällt auch die nach § 7 Abs 3 FMedG vorgesehene „eingehende Beratung durch ein Gericht“ „über die rechtlichen Folgen der Zustimmung“.

Der Entfall der Beurkundung von Zustimmungen zu medizinisch unterstützter Fortpflanzung durch das Gericht tritt mit 1. 5. 2011 in Kraft.

II. Umgang mit beleidigenden und unklaren Schriftsätzen

Beleidigende Ausfälle in Schriftsätzen gegenüber Richtern und Rechtspflegern oder dritten Personen kommen in einer familienrechtlichen Abteilung leider immer häufiger vor. Da die Verhängung einer Ordnungsstrafe nicht immer angezeigt ist bzw zum gewünschten Erfolg führt(e), soll nun...

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