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Strafrechtliche Anmerkungen zum Fall Luca
Gedanken zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Bereich der Jugendwohlfahrt
Der Verfasser untersucht in diesem Beitrag anhand des Falles Luca die mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendwohlfahrt. Strafbarkeit wegen eines Fahrlässigkeitsdelikts kommt grundsätzlich in Betracht. Im Fall Luca lag aber nicht einmal sorgfaltswidriges Verhalten vor; die Anklage wegen vorsätzlicher gröblicher Vernachlässigung einer unmündigen Person nach § 92 Abs 2 StGB war daher – nach Ansicht des Autors – grob verfehlt.
I. Vorbemerkungen
In den Medien häufen sich in letzter Zeit Berichte über Fälle, in denen Kinder zum Teil massiv vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht wurden. Besonders tragische Fälle in Österreich aus jüngerer Zeit waren die Fälle Luca und Cain. Sie haben nicht nur große Betroffenheit in der Öffentlichkeit ausgelöst, sondern auch zu massiver öffentlicher Kritik an der Tätigkeit der Jugendwohlfahrt geführt. Im Fall Luca kam es sogar zu einer Anklage gegen eine Sozialarbeiterin (S) nach § 92 Abs 2 StGB (Quälen oder Vernachlässigung unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen). S wurde in erster Instanz – abweichend von der Anklage – wegen f...