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iFamZ 2, März 2011, Seite 103

Prüfkriterien zum Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts, besonders bei Kleinkindern

iFamZ 2011/87

Art 8, 10 VO Brüssel IIa

PPU, Mercredi/Chaffe

Auf Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (Civil Division) (England und Wales) hat der EuGH zu Recht erkannt:

1.

Der Begriff „gewöhnlicher Aufenthalt“ ist für die Zwecke der Art 8 und 10 der VO (EG) 2201/2003 (...) dahin auszulegen, dass darunter der Ort zu verstehen ist, an dem eine gewisse Integration des Kindes in ein soziales und familiäres Umfeld zu erkennen ist. Dabei sind, wenn es sich um einen Säugling handelt, der in einen anderen Mitgliedstaat als den seines gewöhnlichen Aufenthalts verbracht wurde und der sich dort mit seiner Mutter erst seit einigen Tagen befindet, ua zum einen die Dauer, die Regelmäßigkeit und die Umstände des Aufenthalts im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats sowie die Gründe für diesen Aufenthalt und den Umzug der Mutter in diesen Staat zu berücksichtigen und zum anderen, insbesondere wegen des Alters des Kindes, die geografische und familiäre Herkunft der Mutter sowie die familiären und sozialen Bindungen der Mutter und des Kindes in dem betreffenden Mitgliedstaat. Es ist Sache des nationalen Gerichts, den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes unter Berücksichtigung aller tats...

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