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iFamZ 2, März 2011, Seite 92

Schenkungsvertrag an den Lebensgefährten mit Fruchtgenusseinräumung für den Schenker ohne Regelung für Auflösung der Lebensgemeinschaft

iFamZ 2011/79

§ 1444 ABGB

Der Lebensgefährte übertrug seine mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteile an seine Partnerin unter der Bedingung der Einräumung eines Fruchtgenussrechts an der Wohnung. Im Gegenzug war er bereit, sämtliche Auslagen für die Wohnung zu tragen. Über die Benutzung der geschenkten Liegenschaftsanteile wurde vereinbart, dass die Klägerin die Wohnung gemeinsam mit ihrem Sohn uneingeschränkt zu nutzen berechtigt sei, wobei dem Beklagten als Fruchtnießer gleichermaßen ein jederzeitiges Benutzungsrecht zustehen sollte. Weder im Vorfeld noch bei Vertragserrichtung war zwischen den Streitteilen thematisiert worden, was im Fall der Beendigung gelten sollte. Es war auch nicht darüber gesprochen worden, ob die Verpflichtung des Beklagten zur Tragung der Auslagen für die Wohnung nur so lange bestehen sollte, als er die Wohnung auch S. 93tatsächlich benützt. Der Beklagte wendete zusammengefasst ein, seine im Schenkungsvertrag festgelegte Verpflichtung zur Kostentragung setze voraus, dass er sein Fruchtgenussrecht in Anspruch nehmen könne, das ihm die Klägerin jedoch verwehre. Er sei deshalb nicht mehr verpflichtet, die Wohnkosten zu tragen. Der Schenkungsvertr...

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