Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einholung eines Sachverständigengutachtens unumgänglich
iFamZ 2011/73
LG Innsbruck , 54 R 120/10h
Die Ausführungen des anordnenden Arztes reichen nicht aus, um den vom Gesetz (§ 14 Abs 3 HeimAufG) geforderten „nicht der Einrichtung angehörenden und von dieser unabhängigen Sachverständigen“ zu ersetzen. Die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens ist daher unumgänglich.