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iFamZ 2, März 2011, Seite 90

Einholung eines Sachverständigengutachtens unumgänglich

iFamZ 2011/73

§ 14 Abs 3 HeimAufG

LG Innsbruck , 54 R 120/10h

Die Ausführungen des anordnenden Arztes reichen nicht aus, um den vom Gesetz (§ 14 Abs 3 HeimAufG) geforderten „nicht der Einrichtung angehörenden und von dieser unabhängigen Sachverständigen“ zu ersetzen. Die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens ist daher unumgänglich.

Rubrik betreut von: Michael Ganner
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