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Wirksame Vollmachtserteilung
iFamZ 2011/68
Die Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts setzt voraus, dass die pflegebefohlene Person bei der Vollmachtserteilung fähig war, den Zweck der dem Rechtsvertreter erteilten Vollmacht zu erkennen. Nur bei offenkundiger Unfähigkeit zu dieser Erkenntnis ist die Bevollmächtigung unwirksam.
(...) 5.3. Zwar bildet die Frage, ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, idR keine erhebliche Rechtsfrage (6 Ob 133/00b; 1 Ob 90/06a, RIS-Justiz RS0008539 [T7]). Im konkreten Fall bestehen allerdings gravierende Bedenken gegen die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung, zumal die von der Rsp geforderte Offenkundigkeit der fehlenden Einsichtsfähigkeit in Bezug auf die Bevollmächtigung der Rechtsanwältin durch die Pflegebefohlene am nach der Aktenlage nicht vorliegt.
5.4. So hat der einstweilige Sachwalter RA Dr. K in seinem Antrittsbericht vom (ON 28) ausgeführt, dass sich die Pflegebefohlene verbal gut äußern und ihren Willen kundtun kann, wenn auch mit der Einschränkung, dass sich das täglich ändern könne. RA Dr. S ihrerseits hat mit Eingabe vom angezeigt, dass die Pflegebefohlene ihr am , also drei Tage vor dem Antrittsbericht des einstweil...