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Auswahl des Verfahrenssachwalters (II)
iFamZ 2011/65
Auch für die Auswahl eines Verfahrenssachwalters gilt der in § 279 ABGB vorgesehene „Stufenbau“ bei der Sachwalterbestellung.
Das Rechtsmittel des zum Verfahrenssachwalter bestellten Rechtsanwalts, der seine Bestellung bekämpft, zeigt keine erhebliche Rechtsfrage auf.
(...) 3. Die Entscheidungen der Vorinstanzen entsprechen diesen in der Rsp festgelegten Kriterien. Anders als im Fall der im Revisionsrekurs herangezogenen Entscheidung 10 Ob 18/08g besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass im konkreten Fall die in § 279 ABGB vorgesehene Reihung nicht eingehalten wurde. Geeignete nahestehende Personen gibt es nach der Aktenlage nicht, ihre Existenz wird auch im Revisionsrekurs nicht behauptet. Der örtlich zuständige Sachwalterverein hat ausdrücklich mitgeteilt, über keine Kapazitäten zu verfügen. Mag das Krankheitsbild der betroffenen Person in Verbindung mit jenen Angelegenheiten, die nach der Aktenlage primär zu erledigen sind (Suche nach einer geeigneten Wohnung, Abschluss eines Mietvertrags), auch sozialarbeiterische und psychologische Fähigkeiten eines Sachwalters erfordern, ist dennoch keine Überschreitung des dem Gericht bei Auswahl eines Sachwalters eingeräumten ...