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iFamZ 4, Juli 2010, Seite 218

Kinderbeistand bei Obsorge- und Besuchsrechtsstreitigkeiten

Ein Pilotprojekt wird Realität

Monika Pinterits

Scheidung und Trennung werden meist als Angelegenheiten betrachtet, die sich Frau und Mann miteinander ausmachen – im günstigsten Fall einvernehmlich. Oft genug kommt es im Umfeld einer Trennung aber auch zur regelrechten „Abrechnung“, bei der Hass, Enttäuschung und Ängste dazu führen, dass einvernehmliche Lösungen undenkbar zu sein scheinen. Oft genug geht dabei das betroffene Kind im Dickicht der Aktenberge unter, und Kinder werden von ihren Eltern mitunter als Schachfiguren im Kampf gegen den jeweils anderen missbraucht. Obsorge- und Besuchsrechtsregelungen werden noch immer-trotz gesetzlicher Verbesserungen (KindRÄG 2001: zB Anhörungsrecht des Kindes, Parteistellung ab dem 14. Lebensjahr, Kontakt mit beiden Elternteilen als Recht des Kindes) – als Elternrechte begriffen und von Pflegschaftsrichterinnen nach mehr oder weniger langwierigen Prozessen quasi von außen „verordnet“. Als Kinder- und Jugendanwältinnen ist es unsere Aufgabe, insb auf die Rechte und die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu achten und Maßnahmen anzuregen, die die Situation für die betroffenen Kinder und J...

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