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iFamZ 1, Mai 2006, Seite 43

5 Jahre Obsorge beider Eltern - eine Bilanz

Wichtige Ergebnisse der Evaluationsstudie zum KindRÄG 2001

Judit Barth-Richtarz

Die Autorin stellt in diesem Beitrag die wichtigsten Ergebnisse der nun vorliegenden Evaluationsstudie zu den Neuregelungen des KindRÄG 2001 vor.

Die Neuregelungen des KindRÄG 2001, insbesondere die Obsorge beider Eltern, wurden in einer vom Bundesministerium für Justiz 2005 in Auftrag gegebenen Studie evaluiert. Die Ergebnisse der von der Arbeitsgemeinschaft für psychoanalytische Pädagogik (APP) (H. Figdor, J. Barth-Richtarz), dem Europäischen Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung (EZ) (R. Kränzl-Nagl) und dem Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) (C. Pelikan) durchgeführten „Evaluationsstudie zum KindRÄG 2001“ wurden am vom BMJ im Rahmen einer Pressekonferenz erstmals vorgestellt und sind im Detail auf der Homepage des BMJ (www.bmj.gv.at) einsehbar. Ziel der Studie war zum einen, die Annahme der neu geschaffenen Möglichkeit der Fortführung der Obsorge beider Eltern (ObE) auch nach der Scheidung durch betroffene Eltern und mit der Thematik befasste Berufsgruppen zu erheben. Zum anderen sollten die Auswirkungen der ObE auf die betroffenen familiären Systeme, also auf die Beziehungen beider Eltern zueinander und jene zu ihren Kindern, und die Auswirk...

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