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Vollmachtloses Handeln
iFamZ 2011/200
§§ 21 Abs 1, 281 Abs 4, 1016 ABGB, §§ 123, 128 AußStrG
Mangels Einhaltung der Vorschriften über das Verfahren zur Erweiterung der Sachwalterschaft kann durch einen mündlichen Auftrag des Sachwalterschaftsgerichts der Wirkungskreis des Sachwalters und damit dessen Vertretungsbefugnis nicht ausgedehnt werden. Weder die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung einer Klage noch die Erweiterung der Sachwalterschaft im Umfang der Vertretung des Betroffenen im gegenständlichen Verfahren führen dazu, dass die fehlende Vertretungsmacht des Sachwalters zur Abgabe einer rechtsgeschäftlichen Willenserklärung für den Kläger nachträglich saniert wird.
Der Kläger ist der Cousin des Beklagten. Mit Übergabsvertrag vom übertrug der Kläger eine Liegenschaft in St. P in das Alleineigentum des Beklagten.
Mit Beschluss des Bezirksgerichts W vom wurde ein Rechtsanwalt zum Sachwalter für den Kläger zur Vertretung in einem anhängigen Verlassenschaftsverfahren bestellt.
Aufgrund einer Mitteilung eines Dritten beauftragte das Pflegschaftsgericht einen Sachverständigen mit der Klärung der Frage, ob aus medizinischer Sicht die Geschäftsfähigkeit des Klägers zum Zeitpunkt des Abschlusses des Übergabsvertrags beurteilt werden kö...