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PV-Info 8, August 2023, Seite 22

Pensionsabfindungen aus Liechtenstein an österreichische Begünstigte

Stefan Schuster

Pensionsabfindungen aus liechtensteinischen Pensionskassen werden, abhängig vom Statut der Kasse, im Todesfall der anspruchsberechtigten Person an zuvor genannte Begünstigte oder mangels dessen gemäß Status ausgezahlt. Das BFG (, RV/3100009/2023) hatte zu entscheiden, wie die Besteuerung in diesem Fall für einen in Österreich steuerpflichtigen Begünstigten vorzunehmen ist.

Sachverhalt

Die Schwester des Beschwerdeführers verstarb 2018 in Liechtenstein und hatte Ansprüche gegenüber einer liechtensteinischen Pensionskasse. Gemäß den Regelungen der Kasse hatte der Beschwerdeführer, unabhängig vom Erbrecht, Anspruch auf die Pensionsabfindung (sogenanntes Todesfallkapital, eine Barwertgröße) seiner verstorbenen Schwester. Die Abfindung ist im Dezember 2019 auf das gemeinsame Konto des Beschwerdeführers und seiner Gattin eingegangen.

Aufgrund dieses Eingangs war die Bank verpflichtet, eine Kapitalabflussmeldung an das österreichische Finanzamt zu erstatten. Das vom Beschwerdeführer beantwortete Ergänzungsersuchen des Finanzamtes führte schlussendlich zur Wiederaufnahme der Arbeitnehmerveranlagung 2019, in deren Rahmen 2/3 der erhaltenen Pensionskassenzahlung dem steuerpflichtigen Einkommen h...

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