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PV-Info 8, August 2023, Seite 3

Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt

Andreas Gerhartl

Mit dem neu geschaffenen Anspruch soll es Eltern erleichtert werden, Kinder bei Inanspruchnahme einer Reha-Maßnahme zu begleiten (BGBl I 2023/85, ausgegeben am ). Die Neuregelung tritt mit in Kraft.

Anspruchsvoraussetzungen

Der neu geschaffene § 14e AVRAG räumt Arbeitnehmern, deren erkranktes Kind (dazu zählt auch ein Wahl- oder Pflegekind) oder deren leibliches Kind des anderen Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dem vom zuständigen Sozialversicherungsträger ein stationärer Aufenthalt im Rahmen einer Rehabilitationseinrichtung bewilligt wurde, bis zu maximal vier Wochen pro Kalenderjahr zum Zweck der notwendigen Begleitung des Kindes einen Anspruch auf Freistellung gegen Entfall des Entgelts ein.

Erfasst sind dabei nicht nur Fälle der Rehabilitation von Kindern nach einer Erkrankung oder einem Unfall, sondern auch von Kindern mit Behinderungen, die schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden müssen (AB 2151 BlgNR 27. GP, 3). Der Anspruch wurde geschaffen, weil ein Freistellungsanspruch im Rahmen der Familienhospizkarenz nur in Fällen einer schwersten Erkrankung besteht, in aller Regel hingegen aber dann nicht, ...

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