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Kündigungsschutz begünstigter Behinderter
Der Kündigungsschutz begünstigter Behinderter ist mit zahlreichen Fragen verbunden. Eine aktuelle OGH-Entscheidung beleuchtet etliche dieser Aspekte, insbesondere auch die Frage, wodurch der Status als begünstigter Behinderter begründet werden kann ( 9 ObA 130/22s).
Sachverhalt
Der klagende Arbeitnehmer war Inhaber eines am ausgestellten Behindertenpasses. Diesem lag ein Sachverständigengutachten aus dem Jahr 2016 zugrunde, aus dem sich ein Gesamtgrad der Behinderung von 50 % ergibt. Weiters stellte das Sozialministeriumservice mit Bescheid vom auf Antrag des Arbeitnehmers fest, dass dieser ab zum Kreis der begünstigten Behinderten gehört.
Der Arbeitnehmer war ab beim beklagten Arbeitgeber beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde vom Arbeitgeber am zum gekündigt. Der Arbeitnehmer klagte auf Feststellung des aufrechten Arbeitsverhältnisses, da die Zustimmung des Behindertenausschusses zur Kündigung nicht eingeholt wurde.
Kündigungsschutz
Der OGH gab der Klage im Ergebnis statt. Die Begründung beleuchtet mehrere Facetten des Kündigungsschutzes für Behinderte.
Die Kündigung eines begünstigten Behinderten darf nach § 8 Abs 2 BEinstG grundsätzlich erst ausgesprochen werden, wenn der Behi...